Gesetzeswerke – Glaubenswerke

Breslauer Ausgabe von Martin Luthers Kleinem Katechismus mit einer Widmung von Pfarrer Gotthard Daniel Fritzsche (Lobethal, Südaustralien).

Günther Vogel hat am 01.11.2017 in FB einige zentrale Aussagen Luthers zu Gesetz und Glaube in einem Artikel zusammengestellt, die wir hier gerne wiedergeben:

Luthers Betonung der biblischen Rechtfertigungslehre (nicht aus Gesetzeswerken – allein aus Glauben) stieß auf heftigen Widerspruch. Sowohl von Katholiken als auch von einzelnen Wiedertäufern wurden seine Überzeugungen zum Teil sehr entstellt wiedergegeben, so als ob Luther Werke des Glaubens für unnötig halten würde. – Das Gegenteil ist der Fall!
Das Thema “Rechtfertigung aus Glauben” nimmt in Luthers Werken einen sehr breiten Raum ein. Immer wieder kommt er darauf zu sprechen. Und immer wieder finden sich folgende Punkte:
  • Vor Gott wird ein Sünder allein aus Gnade durch den Glauben an Christus gerechtfertigt.
  • Werke können keinerlei Beitrag zu unserer Rechtfertigung leisten.
  • Mit echtem Glauben sind dann aber unausbleiblich gute Werke verbunden.
  • So bestätigen gute Werke die Echtheit des Glaubens.
  • Deshalb ist es nötig, dass auch die Notwendigkeit guter Werke deutlich gepredigt wird.
  • Dennoch tragen auch die Glaubenswerke in sich selbst nichts zum ewigen Heil bei.