Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz (07.-10.05.2024) hat zwei Beschlußanträge zur Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsidentität bei Minderjährigen angenommen.
Darin fordert er die Bundesregierung bzw. den dt. Bundestag auf,
1) Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18- Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz (GI) bzw. Geschlechtsdysphorie (GD) nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten.
2) im zweiten Beschluss fordert die Ärzteschaft dazu auf, dass Selbstbestimmungsgesetz so zu ändern, dass es unter 18jährigen nicht möglich ist ohne intensive Diagnostik und Beratung Änderungen von Geschlecht und Personenstand vorzunehmen.
Zitat zur Geschlechtsdysphorie
Der Einsatz von Interventionen wie die PB- oder CSH-Gabe sind eine Form experimenteller
Medizin an Kindern, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen
Körper anschließen, wie die Amputation von Brust oder Penis, und die den Verlust der
Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung der sexuellen Erlebensfähigkeit bis hin zur
Anorgasmie zur Folge haben.
Zitat zur Geschlechtsidentität
Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das
Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen
eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität.
Das Geschlecht ist biologisch binär, der Begriff ist zu trennen von dem der Geschlechts-identität. In seltenen Fällen weicht die subjektiv empfundene Geschlechtsidentität einer
Person von ihrem objektiv gegebenen körperlichen Geschlecht ab.
Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das »Parlament der Ärzteschaft«, und findet in der Regel einmal jährlich an wechselnden Orten statt (vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag). Beide Anträge wurde jeweils von 6 Abgeordneten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und einem Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer eingebracht:
- Geschlechtsdysphorie: 66,6% Ja zu 26,1% Nein (ca. 7% Enthaltungen)
- https://128daet.baek.de/data/media/BIc48.pdf
- http://www.brink4u.com/wp-content/uploads/2024/05/BIc48.pdf
- Geschlechtsidentität: 58,2% Ja zu 32,3% Nein (ca. 7% Enthaltungen)
- https://128daet.baek.de/data/media/BIc128.pdf
- http://www.brink4u.com/wp-content/uploads/2024/05/BIc128.pdf
- Bildnachweis: https://pixabay.com/de/photos/arzt-medizinisch-medizin-563428/
Ein Artikel in der Tageszeitung “WELT” geht besonders auf die Behandlungsleitlinie ein, “welche gerade unter Leitung des Kinderpsychiaters Georg Romer erabeitet und im ersten Entwurf vorgestellt wurde”. Sie orientiert sich affirmativ am Willen der Minderjährigen, “wonach Ärzte dazu angehalten werden, Kinder und Jugendliche medizinisch zu behandeln, wenn sie behaupten, „im falschen Körper“ geboren zu sein.”
Der Entwurf hatte bereits scharfe Kritik aus der Fachwelt nach sich gezogen, da es für Pubertätsblocker und Hormone unter anderem keine ausreichende medizinische Evidenz gibt. Auch Elterngruppen hatten mehrfach Alarm geschlagen. Vor wenigen Tagen hatte die Initiative „Trans- Teen-Sorgeberechtigt“ den Deutschen Ärztetag in einem Schreiben aufgefordert, die jetzige Fassung der Behandlungsleitlinie zu stoppen. Diese gefährde die Sicherheit von Teenagern, mache aus physisch gesunden Jugendlichen lebenslange Patienten, ohne Heilung in Aussicht zu stellen, heißt es in dem Brief der Elterngruppe.
Großbritannien, Schweden und Finnland “haben sich wegen fehlender Evidenz gegen den Einsatz von Hormonen bei Minderjährign gewendet”. Vermehrt setzt man wieder “auf psychosoziale Unterstützung und Psychotherapie”. Großbritannien hat die Gabe von Pubertätsblockern gestoppt, da die “lebenslangen Folgen dieser Behandlungen (…) nicht abschätzbar” seien und “der Nutzen zweifelhaft” …
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