Transgender/Transsexualität – Gibt es einen Unterschied?

Interview vom 07.04.2022

Die Eckpunkte zum neuen Selbstbestimmungsgesetz wurden im Juni 2022 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgestellt. Am 26.03.2023 wurde eine Einigung verkündet, die auch von der SPD getragen würde. Der Referentenentwurf sollte im April 2023 vorgelegt werden, liegt aber bis heute nicht vor. Zu den Gründen berichtet der Tagesspiegel (13.04.2023):

Zu hören ist, noch immer würden die beiden Ministerien darüber streiten, wie im Gesetz denn nun mit dem Hausrecht für bestimmte Einrichtungen wie Frauensaunen umgegangen wird.

Spannend ist es, die nüchterne Differenzierung des Münchner Mediziners mit der politisch aufgeheizten Diskussion (auch im Bundestag) zu vergleichen. Ein user schreibt nach Anhörung des Videos:

Als Kulturwissenschaftler und Psychotherapeut kann ich gut folgen und bin angetan von dem differenzierten Blick, der mir in der Diskussion oft gefehlt hat. Es wäre sicherlich gut, Studien zu den benannten Themen zu erarbeiten. Ein heftiges Thema, in dem Diskussionen quasi nicht möglich sind. (User Bird’):

Immerhin wurde Dr. Korte als med. Sachverständiger in den Fachausschuß des Dt. Bundestages eingeladen und hat am 30.10.2020 eine kritische Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen des ‘Selbstbestimmungsgesetz’ vorgelegt. Auch die Anhörung im Dt. Bundestages am 02.11.2020 war recht kritisch. Hier ein Kernsatz daraus:

Mit großer Sorge blicken wir auf die wachsende Zahl von jugendlichen Mädchen mit pubertätstypischen Altersrollenkonflikten und/oder Körperbildstörungen, das heißt, Schwierigkeiten in der Akzeptanz ihres sich reifungsbedingt verändernden Körpers und der Ich-Integration von Sexualität, denen bereits im Alter von 14, 15, 16 Jahren nicht nur die Brüste amputiert werden, sondern auch Gebärmutter und Eierstöcke entfernt werden. Kinder und Jugendliche können Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Behandlung nicht hinreichend erfassen. Sie sind deshalb in dieser Frage nicht autonom einwilligungsfähig. Es lassen sich eine Reihe entwicklungspsychologischer Argumente und medizinethische Gründe anführen, warum eine frühzeitige Weichenstellung und insbesondere die Einleitung chirurgischer Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung nicht befürwortet werden können.

Auch 1,5 Jahre später – im o.g. Interview – bleibt der Mediziner bei seiner besorgten Grundhaltung, bzgl. einer oberflächlichen Gesetzgebung. Schade, dass man darauf nicht gehört hat …


Quellen:

Mit großer Sorge blicken wir auf die wachsende Zahl von jugendlichen Mädchen mit pubertätstypischen Altersrollenkonflikten und/oder Körperbildstörungen, das heißt, Schwierigkeiten in der Akzeptanz ihres sich reifungsbedingt verändernden Körpers und der Ich-Integration von Sexualität, denen bereits im Alter von 14, 15, 16 Jahren nicht nur die Brüste amputiert werden, sondern auch Gebärmutter und Eierstöcke entfernt werden. Kinder und Jugendliche können Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Behandlung nicht hinreichend erfassen. Sie sind deshalb in dieser Frage nicht autonom einwilligungsfähig. Es lassen sich eine Reihe entwicklungspsychologischer Argumente und medizinethische Gründe anführen, warum eine frühzeitige Weichenstellung und insbesondere die Einleitung chirurgischer Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung nicht befürwortet werden können.

Als Kulturwissenschaftler und Psychotherapeut kann ich gut folgen und bin angetan von dem differenzierten Blick, der mir in der Diskussion oft gefehlt hat. Es wäre sicherlich gut, Studien zu den benannten Themen zu erarbeiten. Ein heftiges Thema, in dem Diskussionen quasi nicht möglich sind. (User Bird’ vor 8 Monaten):

Zu hören ist, noch immer würden die beiden Ministerien darüber streiten, wie im Gesetz denn nun mit dem Hausrecht für bestimmte Einrichtungen wie Frauensaunen umgegangen wird.

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