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Bundesverfassungsgericht? So nicht! | Hartls Senf

Bundesverfassungsgericht? So nicht! | Hartls Senf #31

Muss “leider” schon wieder Dr. Johannes Hartl zitieren …, weil mir die evangelikalen Kritiker des aktuellen Geschehens im Bundestags zu selbstherrlich daherpoltern. *) Und da es so ist: hänge ich noch den kath. Bernhard Meuser hintendran, der den weiteren Kontext sehr gut auf den Punkt bringt: gefunden in FB bei Dr. Markus Till:

Der Streit um Abtreibung als Clearingpoint der Gesellschaft:
Ich will erzählen, wie mir persönlich die Lichter aufgingen. Ich habe einen Freund, der sich lange in der linken Berliner Szene aufhielt, eines Tages aber ausstieg – mit einer interessanten Begründung. Er sagte: „Ich ging da weg, weil ich eines Tages begriff: Für freie Liebe muss man Kinder töten. Und ich wollte mir nicht die Finger schmutzig machen.“ Was war geschehen? Mein Freund hatte erlebt, wie die neue Option von nichtrepressivem Sex mit wechselnden Partnern und Geschlechtern durch die Empirie verhagelt wurde. „Du kannst noch so gut verhüten; aber bei Sex entstehen nun mal Kinder. So war es auch in meiner Clique. Plötzlich kam ein dramatischer Ton in das freie Spiel: Jemand war schwanger, was für eine Katastrophe! Ein Kind – das durfte nicht sein. Dann waren es oft die Männer, die – übrigens höchst repressiv – auf einer Abtreibung bestanden. So jedenfalls lief es meistens. Oder die Kinder kamen zur Welt, vielleicht, weil die Frauen ihren Kopf durchsetzten. Dann waren sie da, die Kinder – und fielen durch alle Ritzen.
Mir ging der Satz „Für freie Liebe muss man Kinder töten“ lange durch den Kopf – so lange, bis ich verstand: Er hat die Sprengkraft, das ganze System auseinanderzunehmen. Er ist die schärfste, denkbare Kritik am Theoriegebäude der Sexuellen Revolution. Kinder sind der unaufgelöste Rest und der weggedrückte Teil im Ganzen eines neuen Konzepts von Sexualität.

Eines Konzepts, das seinen kernhaften Zynismus anschaubar macht: Das Lustrecht für alle soll mit einem Tötungsrecht für Kinder erkauft werden. Kinder sind nur dann erwünscht, wenn sie geplant sind; kommen sie als Unverlangtsendung, darf man sie vernichten. Neun von zehn Kindern mit Down Syndrom werden heute abgetrieben, als wären sie keine Menschen. Über 100.000 Kinder wurden 2018 in Deutschland im Mutterleib getötet. Ein Kind aber darf niemals der Kollateralschaden von Sex sein. Ich habe mich immer gewundert, warum in der großen linksliberalen Erzählung von der neuen Liebe, „Abtreibung“ immer – soll man sagen: todsicher? – dazu gehört, als wäre sonst das Puzzle nicht vollständig. Wer zur neuen Erzählung gehören will, darf nicht aus dem Geleitzug ausscheren; er muss den fundamentalen Artikel im Credo der Sexuellen Revolution bekennen, muss Ja sagen zum Recht, sein Kind töten. Die Begründungen die – bis hin in verständnisvolle liberalkirchliche Kreise hinein – für das Recht (gar das „Menschenrecht“) auf Abtreibung gegeben werden, sind schwach; sie laufen in der Regel auf die Entpersonalisierung des Kindes hinaus. Das Kind im Bauch der Mutter darf kein „Jemand“ sein; deshalb ist es ein „werdendes Leben“, ein „Zellhaufen“, ein „Fötus“, eine „Schwangerschaft“, die man „unterbrechen“ kann. Um sie danach fortzusetzen?
Gewiss: Beim Thema Abtreibung liegen die Nerven blank. Kommt man darauf zu sprechen, beginnen offene Wunden zu bluten, kaum vernarbte brechen wieder auf. Menschen sind im Vertrauen auf andere hineingestolpert in eine mörderische Weltanschauung, ohne recht zu wissen, wo sind. Auch die Kirchen und viele Engagierte in ihr setzen zunächst einmal mit Recht den Akzent auf selbstlose Hilfe für Frauen in Konfliktsituationen, statt kriegerisch ins Feld zu ziehen für das Fünfte Gebot. Es gab in der Vergangenheit zu viel Kirche, die verurteilte, statt eine Lösung anzubieten, gar eine Lösung zu sein.
Jetzt aber ist eine andere Zeit gekommen, eine Zeit, in der sich Christen nicht mehr auf alles hinbiegen lassen dürfen und alles und jedes mittragen können, was zivilgesellschaftlich gerade eine Mehrheit findet. Wer Christ ist und Augen im Kopf hat, wird in „Abtreibung“ den Clearingpoint und die präzise Wasserscheide zweier Anthropologien sehen. Hier scheidet sich alles, was fließt. Die Wasser, die in die Zivilisation der Liebe fließen, fließen nicht in die Kultur des Todes und umgekehrt. Du willst Christ sein? Entscheide dich!

*) Habe doch noch ein evangelikales statement gefunden: Lothar Kosse bei Hartmut Steeb (in FB):

Normalerweise mache ich keine Posts zu politischen Themen. Doch in diesem Fall halte ich es für nötig.
Morgen (Freitag, den 11. Juli 2025) gibt es eine wichtige Wahl im Bundestag für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht. Vorgeschlagen ist auch eine Kandidatin, die im Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens Positionen öffentlich vertreten hat, die aus meiner Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. In einer juristischen Festschrift kommentiert Frau Brosius-Gersdorf Artikel 2 GG, Abs. 2, Satz 1 („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) mit den Worten: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde und Lebensrecht sind rechtlich entkoppelt.“.
Bischof Stefan Oster aus Passau hat das wie ich finde sehr passend kommentiert:
“Unser Grund­ge­setz ist maxi­mal inklu­siv. Jedem Men­schen wird unab­hän­gig von sei­ner Lebens­si­tua­ti­on Men­schenwür­de und das Recht auf Leben zuge­spro­chen. Ausschlüs­se davon kann und darf es unter kei­nen Umstän­den geben. Dies unbe­dingt zu garan­tie­ren, ist die Pflicht des Staates.
Wer die Ansicht ver­tritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mut­ter­leib noch kei­ne Wür­de und nur ein gerin­ge­res Lebens­recht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radi­ka­len Angriff auf die Fun­da­men­te unserer Ver­fas­sung. Ihm oder ihr darf nicht die ver­bind­liche Aus­le­gung des Grund­ge­set­zes anver­traut werden.
Jede Rela­ti­vie­rung von Art. 1 GG muss ein Aus­schluss­krite­ri­um für die Wahl zum Rich­ter oder zur Rich­te­rin des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts sein.
Es darf in Deutsch­land nie wie­der Men­schen zwei­ter Klasse geben.”
#nonbiblipedia
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