Erste Tagung des Parlamentarischen rates in Bonn.
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/

Am 23.05.2019 feiert das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. Hier ein paar Quellen zu seiner Geschichte und besonderem Charakter:

Der Parlamentarische Rat war eine von elf deutschen Länderparlamenten der drei Westzonen gewählte Versammlung, die von September 1948 bis Mai/Juni 1949 in Bonn tagte. Sie sollte nach der drei Jahre zuvor mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgten Niederschlagung der NS-Diktatur einen auf demokratischen Prinzipien beruhenden politischen Neuanfang für Deutschland einleiten.

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, eine verfassungs- und staatsrechtliche Basis für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), die noch von der Zustimmung der Länderparlamente und der Genehmigung der Militärgouverneure der Westzonen abhing. Zusätzlich schuf er mit dem Wahlgesetz zur Bundestagswahl und den Bestimmungen für die Bundesversammlung die gesetzlichen Voraussetzungen für die am 14. August 1949 erfolgende erste Bundestagswahl sowie für die erste Wahl des Bundespräsidenten, die am 12. September 1949 stattfand.

https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat

Im ersten der drei Dokumente erhielten die Ministerpräsidenten folgende „Empfehlungen“:

Es sollte eine Verfassunggebende Versammlung einberufen werden, die bis zum 1. September 1948 zusammentreten und eine auf demokratischen Grundsätzen beruhende föderalistische Verfassung ausarbeiten sollte, welche „am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen“, indem sie die Rechte der beteiligten Länder schütze, eine angemessene Zentralinstanz schaffe und die individuellen Rechte und Freiheiten garantiere.

Diese Verfassung sollte zunächst von den Militärregierungen genehmigt werden, anschließend sollte ein Referendum in den Ländern die Verfassung ratifizieren. Die jeweils einfache Mehrheit in zwei Dritteln aller elf westdeutschen Länder sollte für die Ratifizierung genügen.[1]

Verfassung und Verfassungsänderungen müssten von den Militärgouverneuren genehmigt werden.

Dokument II forderte die Ministerpräsidenten auf, Vorschläge über die territoriale Neugliederung der Länder zu machen. (…)
Dokument III informierte über den Rahmen eines Besatzungsstatuts, das nach dem Willen der Siegermächte gleichzeitig mit einer Verfassung für Deutschland in Kraft gesetzt werden sollte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Dokumente

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

(Artikel 146 GG)